
Therapie
04.10.2024
Physio-Stimmen zur neuen Blankoverordnung

Wie bewerten Verantwortliche aus der Physiobranche die Neuerung und wie bereiten sie sich vor?
Ab dem kommenden Monat gilt für einen Teilbereich der Physiotherapie die Blankoverordnung. Wir präsentieren Ihnen fünf Stimmen und ein Statement des IFK e.V.
Wie bewerten Sie die Einführung der Blankoverordnung?
Wir haben lange darauf gewartet und sind jetzt gespannt auf die Umsetzung. Denn mit der Blankoverordnung erhalten wir deutlich mehr Verantwortung bei der Behandlung unserer Patienten. Eine große Erleichterung ist im Unterschied zur regulären Verordnung, dass zwei vorrangige Heilmittel (z.B. KG und KGG) am selben Tag erbracht werden dürfen.
Wie bereiten Sie sich darauf vor?
Es gibt zahlreiche Webinare und Newsletter, die zu dem Thema angeboten werden. Wir werden im Team eine interne Schulung durchführen und das Thema „Blankoverordnung“ in unser Praxis-Handbuch aufnehmen.
Sollten weitere Bereiche per Blankoverordnung abgedeckt werden?
Da wir unseren Schwerpunkt in der Neurologie haben, würde ich mir wünschen, dass diese Diagnosen auch über die Blankoverordnung abgedeckt werden. Leider deckt der aktuelle Heilmittelkatalog z.B. die KGG nicht bei der Diagnosegruppe ZN ab.
Sabrina Sens, Inhaberin LokoMotion Physiotherapie
Wie bewerten Sie die Einführung der Blankoverordnung?
Schon immer fordern wir Betreiber und Therapeuten mehr Mitspracherecht und mehr Einfluss auf die Verordnung unserer Patienten. Ich sehe dieser Entwicklung sehr positiv entgegen und bin gespannt auf die praktische Umsetzung.
Wie bereiten Sie sich darauf vor?
Wir werden, wie immer, die Herausforderung annehmen und uns im Alltag Stück für Stück an die Aufgabe heranwagen. Unser Patienten-Management wird so gut wie möglich die nötigen administrativen Vorbereitungen treffen, um die Therapeuten bei der Umsetzung zu unterstützen.
Sollten weitere Bereiche per Blankoverordnung abgedeckt werden?
Ich halte es für sinnvoll, mit einem Teilbereich zu starten, um bei erfolgreicher Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt andere Teilbereiche zu ergänzen. Das führt erst mal zu keiner großen administrativen Überforderung für alle Anbieter und das System.
Fabian Gottschalk, Betriebsleiter Rehazentrum Lörrach-Haagen
Wie bewerten Sie die Einführung der Blankoverordnung?
Ich finde es sehr richtig und wichtig, den Gesundheitsfachberufen mehr Autonomie zu verleihen, denn wir können in unseren jeweiligen Fachbereichen sehr gut entscheiden, was die Patientin oder der Patient am besten für seine individuellen Beschwerden benötigt und dafür aus einer breiten Palette auswählen. Hierfür wurden wir drei Jahre ausgebildet. Wichtig ist jetzt, dass wir verantwortungsvoll, unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Arbeitens und der Wirtschaftlichkeit aller Vertragspartner, damit umgehen.
Wie bereiten Sie sich darauf vor?
Unsere Abrechnungskraft und ich nehmen an verschiedenen Online-Seminaren teil und vermitteln das Wissen dann in einer internen Weiterbildung an die Kolleginnen und Kollegen.
Sollten weitere Bereiche per Blankoverordnung abgedeckt werden?
Ja, dies sollte auf längere Sicht auf alle Diagnosen im ICD10 Katalog erweitert werden.
Jens Zschocke, Inhaber Aktiv Zentrum – Physiotherapie am Dom
Wie bewerten Sie die Einführung der Blankoverordnung?
Ich finde es gut, dass die Therapiefrequenz und die Inhalte der Therapie bedarfsgerecht vom Therapeuten gewählt werden können. Es wird sich erst zeigen, ob die Abläufe sich dadurch vereinfachen.
Wie bereiten Sie sich darauf vor?
Ich werde die Therapeuten über die Umfänge und die richtige Dokumentation informieren und vor Abgabe überprüfen müssen, bis alles zur Routine geworden ist.
Sollten weitere Bereiche per Blankoverordnung abgedeckt werden?
Wenn das so funktioniert, wie es jetzt geplant ist, ja ;-)!
Bodo von Unruh, von Unruh Physiotherapie | Physical Fitness
Wie bewerten Sie die Einführung?
Ich halte das für eine großartige Möglichkeit für uns Physiotherapeuten zu zeigen, dass wir einen wichtigen Part in der Planung der Therapie übernehmen können und sollen. Rein trainingstherapeutisch macht es zum Beispiel schon Sinn, wenn ich beispielsweise von Beginn an über 18 Termine eine Progression in der Trainingstherapie einplanen kann. Dies hat deutliche Vorteile gegenüber dem Case, davon abhängig zu sein, ob der Patient evtl. eine Folgeverordnung nach sechs Terminen bekommt, oder eben auch nicht. Dies bedeutet aber natürlich auch für uns Physiotherapeuten, damit verantwortungsvoll umzugehen und sich noch mehr mit leitliniengerechter Behandlung auseinander zu setzen.
Wie bereiten Sie sich darauf vor?
Zunächst habe ich mich über einen Podcast und Gespräche mit anderen Praxisinhabern informiert und habe schon Erfahrung durch Blankoverordnung unserer Ergotherapeuten. Wahrscheinlich werden in beiden Praxen zunächst je zwei Physiotherapeuten die Funktion des „Diagnostikers“ übernehmen, also den Erstbefund und den weiteren Therapieplan erstellen. Hierfür orientiere ich mich dann an den Nachbehandlungsschemata, die wir im Elithera-Netzwerk angelehnt an die DGOU (Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie) als Leitlinien einsetzten.
Sollten weitere Bereiche per Blankoverordnung abgedeckt werden?
Natürlich muss man die „Testphase“ jetzt erstmal abwarten. Aber langfristig würde ich mich freuen, wenn wir weitere Kompetenzen bekämen und vor allem in der orthopädisch/chirurgischen Nachbehandlung (z.B. Nachbehandlung nach Endoprothetik-Ops) weitere Blanko-Verordnungen dazu kämen.
Christopher Röhrig, Inhaber Elithera Bonn-Dottendorf & Endenich
Mit der Blankoverordnung wird eine ganz neue Versorgungsform in der Physiotherapie geschaffen, die den Arbeitsalltag in Physiotherapiepraxen verändern wird. Damit einher geht auch deutlich mehr Verantwortung der Physiotherapeuten bei der Behandlung ihrer Patienten.
Insgesamt über vier Jahre haben wir für dieses Ergebnis mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelt – das mag lang wirken, aber für uns war es wichtig, zu einem guten Verhandlungsergebnis für die Branche zu kommen. Unsere Ziele dabei waren unter anderem, dass die Blankoverordnung in der Praxis so gut wie möglich umsetzbar ist, keine zusätzliche und unbezahlte Bürokratie oder (wirtschaftliche) Nachteile für Praxen mit sich bringt.
Den größten Meilenstein stellt für uns allerdings die erstmalige Einführung einer Diagnostikposition für Physiotherapeuten in der Gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die neue Leistungsposition „Physiotherapeutische Diagnostik“ muss der Therapeut nach Annahme einer Blankoverordnung bei jedem Patienten durchführen, zusätzlich kann bis zu einem Mal im Verordnungszeitraum eine physiotherapeutische Bedarfsdiagnostik durchgeführt werden. Das ist ein großer Erfolg.
Unsere Mitglieder sehen der neuen Versorgungsform mit gemischten Gefühlen entgegen, da sie neben den neuen Freiheiten auch die zusätzliche Verantwortung in finanzieller wie auch organisatorischer Weise sehen. Wie sich die Blankoverordnung tatsächlich auf die Versorgungsqualität, die Versorgungssicherheit und die Kostenentwicklung in der Branche auswirkt, wird sich erst in einigen Jahren zeigen. Wir sehen den Erfahrungen unserer Mitglieder mit der Blankoverordnung daher mit Spannung entgegen.
Ute Repschläger, Vorsitzende des Vorstands des IFK e. V
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