
Therapie
04.10.2024
Was gilt ab November?

Die wichtigsten Antworten zur neuen Blankoverordnung
Die Blankoverordnung verspricht Physiotherapeuten mehr Selbstbestimmung, aber ebenso mehr Verantwortung. Wie soll das Arbeiten mit der Blankoverordnung in Zukunft ablaufen? Welche Regeln gelten? Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten.
Für welche Diagnosen und Diagnosegruppen gilt die Blankoverordnung in der Physiotherapie?
Mit Start November 2024 können Arztpraxen zunächst für 114 Diagnosen rund um die physiotherapeutische Versorgung der Schulter eine Blankoverordnung ausstellen. Die Blankoverordnung gilt für die Diagnosen:
- ››› Arthrosen, Weichteilläsionen, Knorpelschäden
- ››› Frakturen, die konservativ und operativ versorgt werden.
Welches Rezeptformular wird für die Blankoverordnung verwendet?
Der Arzt oder die Ärztin trägt auf der bestehenden Heilmittelverordnung Muster 13 im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ den Text „BLANKOVERORDNUNG“ ein. Die Felder „Behandlungsanzahl“ und „Frequenz“ bleiben leer.
Wie kann ich Blankoverordnungen terminieren?
Die Auswahl aus den verordnungsfähigen Heilmitteln sowie Behandlungsfrequenz, Kombination verschiedener Heilmittel, Therapiedauer und Anzahl der Behandlungseinheiten entscheiden Physiotherapeuten selbst.
Gibt es eine Begrenzung in den Behandlungseinheiten?
Mit der Blankoverordnung gilt für Therapeuten das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Diese stellt ein Ampelsystem sicher: Bis zu einer bestimmten Anzahl liegen Behandlungseinheiten im grünen Bereich der Ampel. Für Einheiten, die darüber hinaus erbracht werden, gilt jeweils ein Preisabschlag von 9 %. Sie sollten also die Gesamtzahl der Termine/Einheiten im Blick behalten, um rote Ampelphasen und den damit verbundenen Preisabschlag zu vermeiden.
Dürfen mehrere Heilmittel an einem Tag erbracht werden?
Im Unterschied zur regulären Verordnung dürfen zwei vorrangige Heilmittel (z.B. KG und MT) am selben Tag erbracht werden. Die neuen Positionen „Physiotherapeutische Diagnostik“ und „Bedarfsdiagnostik“ brauchen kein eigenes Datum, sondern dürfen auch im Rahmen eines Termins stattfinden. Sie müssen aber trotzdem quittiert werden.
Was gilt in der Abrechnung der Blankoverordnung?
Eine Blankoverordnung gilt 16 Wochen ab Ausstellungsdatum und muss in diesem Zeitraum abgeschlossen werden. Erst danach darf sie abgerechnet werden – es gelten die Preise der regulären Versorgung, mit eigenen Positionsnummern. Neu sind drei Positionen für Diagnostiken und Mehraufwand.
Was gilt bei Korrekturen und Behandlungsabbrüchen?
Muss eine Leistung oder Unterschrift auf der Rückseite korrigiert werden, so muss diese Korrektur vor der Abrechnung erfolgen. Nur das Datum einer Leistung kann nachträglich korrigiert werden. Darüber hinaus gelten die Korrekturvorgaben des Rahmenvertrags.
Fehlt die Angabe „BLANKOVERORDNUNG“ auf der Verordnung und sind gleichzeitig die entsprechenden Felder auf der Verordnung nicht ausgefüllt, halten Sie vor Beginn der Therapie Rücksprache mit den Verordnenden. Sollte es sich bei dem Rezept tatsächlich um eine Blankoverordnung handeln, dürfen Sie diese Angabe selbst ergänzen (inkl. LE-Kürzel, Änderungsdatum und Unterschrift).
Was muss vom Arzt korrigiert werden?
Ist die Angabe der Diagnosegruppe für eine Blankoverordnung erkennbar falsch, so muss dies durch die Arztpraxis korrigiert werden. Sofern diese eine Behandlung auf einem „normalen“ Rezept wünscht, so muss der Arzt/die Ärztin alle fehlenden Angaben ergänzen und entsprechend mit Unterschrift und Korrekturdatum versehen.
Jens Danzeisen
Weitere Informationen zur Blankoverordnung finden Sie hier.
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