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Zur Eventübersicht04.09.2024
Hohes Bußgeld wegen einer Kamera

Aktueller Fall der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen
Im aktuellen Newsletter informiert die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen über einen aktuellen Fall mit hoher Brisanz für die Fitnessbranche.
Derzeit komme es vermehrt zu Streitfällen im Hinblick auf die Nutzung von Kameras, in denen man die Studios vertrete. Exemplarisch wird ein aktueller Fall aus Niedersachsen genannt:
Dort hat jetzt der Landesdatenschutzbeauftragte mit Bußgeldbescheid vom 22.08.2024 gegen ein Fitnessstudio eine Gesamtgeldbuße in Höhe von 19.600 Euro zzgl. Verfahrenskosten, also über insgesamt 20.583,50 Euro verhängt. Dies, weil in einem „textilarmen“ Ruhebereich eine Kamera hängt (15.800,00 Euro Geldbuße) und weil auf Hinweisschildern Angaben fehlten (3.800,00 Euro Geldbuße). Die Behörde moniert, dass auf den Hinweisschildern die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sowie der Empfänger der personenbezogenen Daten hätten angegeben werden müssen.
Wir werden für das von uns vertretene Studio gegen den Bescheid Einspruch einlegen und gegen das verhängte Bußgeld vorgehen. Der Sachverhalt weist zahlreiche Besonderheiten auf, die unserer Ansicht nach gegen eine Sanktionierung sprechen.
Allerdings zeigt dieses Verfahren, sowie aktuell weitere bei uns laufende Verfahren, dass die Nutzung von Kameras – auch in personalfreien Zeiten und Studios – von zahlreichen einzuhaltenden gesetzlichen Voraussetzungen abhängen und in bestimmten Bereichen im Studio überhaupt nicht möglich sind, wie z.B. Umkleide- und Duschbereiche. Aber auch im Theken- und Loungebereich sowie im Trainingsbereich sind Kameras (zumindest noch nach aktueller Rechtsprechung) nicht zulässig.
Wir werden unsere Mandanten auf dem Laufenden halten. Ziel dieses Newsletters ist es, unsere Mandanten nochmals bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen im Studio eingesetzter Kameras und den verwendeten Hinweisschildern zu sensibilisieren. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen Ihnen in unserer Kanzlei die Rechtsanwälte Dr. Christoph Franke, Siegfried Wrede und Julian Schwerdfeger zur Verfügung.
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