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04.02.2022

Fristverlängerung

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Rahmenvertrag Physiotherapie

Der Rahmenvertrag stellt die rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen einer Heilmittelpraxis und den gesetzlichen Krankenkassen dar.

Jede Praxis, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will, ist verpflichtet, den Rahmenvertrag anzuerkennen. Das sollte bis zum 31. Januar 2022 bei der ARGE Heilmittelzulassung vorliegen. Wie die Berufsverbände am 27. Januar 2022 einhellig vermelden, soll nun eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärung zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 toleriert werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Alt informiert auf ihrer Website über die wichtigsten Regelungen mit einem kostenlosen Download.


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