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17.02.2025

TI-Förderung: Was Leistungserbringer 2025 wissen sollten

TI-Förderung: Was Leistungserbringer 2025 wissen sollten

Die Telematikinfrastruktur (TI) wird zum Herzstück des digitalen Gesundheitswesens. Seit September 2020 verpflichtend für Apotheken, wird die TI-Anbindung auch für Leistungserbringer im Heilmittelbereich ab dem 1. Januar 2026 zur Pflicht. Voraussetzung dafür ist eine Praxisverwaltungssoftware wie NOVENTI Ora. Hier finden Sie die zehn wichtigsten Fragen und Antworten rund um die TI, wie NOVENTI dabei unterstützt und wie die Einführung sowie Nutzung der TI gefördert wird.

1. Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die TI wird auch als digitale Datenautobahn des Gesundheitswesens bezeichnet und verbindet alle Akteure des Gesundheitswesens sicher und effizient. Sie ist ein besonders geschütztes Netzwerk, das in Deutschland als Grundlage für den Austausch, Empfang und Versand von Gesundheitsdaten dient. Die Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM) wird einer der ersten wichtigen funktionalen Meilensteine in der Nutzung der TI sein. Darauf werden Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept folgen. Medizinische Informationen sind so schneller und ein facher verfügbar.

2. Wer ist zur Anbindung an die TI verpflichtet?

Bisher sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser an die TI angeschlossen. Seit Juli 2021 haben Physiotherapiepraxen die gesetzliche Möglichkeit, sich freiwillig an die TI anzubinden. Ab dem 1. Januar 2026 ist diese Anbindung gemäß dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-ModernisierungsGesetz (DVPMG) verpflichtend für alle Heil- und Hilfsmittelerbringer, darunter Physiotherapeuten.

3. Welche Kosten entstehen durch die Anbindung an die TI?

Die TI-Anbindung erfordert eine technische Grundausstattung, deren Kosten sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen. Neben der Anschaffung von Hardware wie E-Health-Kartenterminals sowie Konnektoren gehören auch die Installation und Einrichtung dieser Systeme sowie laufende Betriebskosten dazu. Die Gesamtkosten können je nach Praxisgröße und den individuellen Anforderungen variieren.

4. Was wird gefördert / refinanziert und wie hoch ist die Förderung?

Die TI-Pauschalen haben den Zweck, die durch die TI-Anbindung entstehenden Kosten auszugleichen sowie Ausstattungskosten (Hardware und Betrieb), die im Zusammenhang mit der TI-Anbindung entstehen, zu erstatten. Sie dienen dazu, Heilmittelerbringende im Bereich der Physiotherapie bei der Einführung und dem Betrieb der TI zu unterstützen.

Die TI-Pauschale berücksichtigt ebenfalls Kosten, die im Rahmen zukünftiger Anwendungen, Komponenten und Dienste entstehen – auch wenn diese Physiotherapeuten derzeit noch nicht verfügbar sind.

5. Wie hoch ist die Förderung?

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die monatliche Pauschale pro Praxis 207,93 Euro. Über die Grundpauschale hinaus kann theoretisch für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) eine zusätzliche Pauschale beantragt werden. Derzeit ist jedoch lediglich ein eHBA pro Heilmittelpraxis erforderlich. Die Förderpauschale für diesen eHBA ist bereits in der Gesamtpauschale von 207,93 Euro enthalten.

6. Wie beantrage ich die TI-Förderung?

TI-Förderung können Physiotherapeuten nach erfolgreicher Installation der TI-Anbindung über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbands online beantragen. In diesem Antrag müssen verschiedene technische Informationen bereitgestellt werden – NOVENTI unterstützt beim Förderungsantrag mit einer Anleitung. Den Refinanzierungsantrag müssen Physiotherapeuten bis spätestens Ende des Quartals einreichen, in dem der Anschlusstag liegt.

7. Wann erhalte ich die TI-Förderung?

Die Pauschale wird quartalsweise zum 15. des dritten Monats des auf das Antragsquartal folgenden Quartals durch den GKV-Spitzenverband ausgezahlt. Beispiel: Wird die TI-Pauschale im Mai beantragt, erfolgt die erste Zahlung im September. Danach wird die TI-Pauschale fortlaufend ausgezahlt.

8. Was passiert, wenn ich mich nicht an die TI anbinde?

Der Gesetzgeber sieht eine Verpflichtung für 2026 vor. Die TI-Anbindung ist beispielsweise die Voraussetzung dafür, dass Physiotherapiepraxen auch zukünftig E-Rezepte für elektronische Heilmittelverordnungen abrufen können. Wir empfehlen Leistungserbringern, sich frühzeitig über die TI-Anbindung zu informieren und diese entsprechend zu bestellen – damit sie rechtzeitig zur Verfügung steht.

9. Wie unterstützt NOVENTI bei der TI-Anbindung?

NOVENTI begleitet Praxen bei jedem Schritt der TI-Integration – von Bestellung über Installation bis hin zum laufenden Betrieb. Eine Praxisverwaltungssoftware wie die cloudbasierte NOVENTI Ora-Lösung ist bereits TI-kompatibel und bietet zudem intuitive Funktionen wie Patientenverwaltung, Terminplanung und Abrechnung, die durch die TI-Anbindung noch leistungsstärker werden.

10. Wo kann ich mehr über die TI-Anbindung erfahren?

NOVENTI hat bereits über 4.700 Akteure im Gesundheitswesen erfolgreich an die TI angeschlossen und begleitet nun auch Physiotherapeuten und Leistungserbringer im Heilmittelbereich bei der sicheren und zukunftsfähigen TI-Anbindung.

Hier können Sie sich über das Angebot zum TI-Anschluss im Bereich Heilmittel informieren: https://go.noventi.de/ti-tt-digi.

Uwe Eisner


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