Therapie
10.12.2020
thevea.de: Alles, was Sie wissen müssen!
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Gut informiert und perfekt vorbereitet: Bei opta data wurde die Umstellung auf die neue Heilmittel-Richtlinie längst erprobt. Der Marktführer garantiert allen Heilmittel-Abrechnungskunden des Hauses, dass diese pünktlich zum Inkrafttreten der Verordnung problemlos und effizient weiterarbeiten können.
Der aktuelle Update-Service zu allen relevanten Entwicklungen sowie hilfreiche Informationen stehen auf thevea.de allen Leistungserbringern, also auch ohne eine direkte Geschäftsbeziehung, ab sofort zur Verfügung.
Eigentlich hätte das neue Verordnungsmuster bereits ab 1. Oktober 2020 für Heilmittelerbringer gelten sollen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Eintritt der neuen Heilmittel-Richtlinie und damit ebenfalls das neue, für alle Berufsgruppen übergreifende Verordnungsmuster allerdings auf den 1. Januar 2021 verschoben.
Da sich mit der zeitlichen Verzögerung nun vermehrt Fragen ergeben und viele Heilmittelerbringer zunehmend verunsichert sind, stellt opta data kontinuierlich und so früh wie möglich alle wichtigen Informationen bereit: Auf thevea.de können sich Interessierte ganz einfach für den kostenlosen Update-Service anmelden. Dieser versorgt sowohl Kunden als auch Interessenten automatisch mit den relevanten News.
Zudem kündigt der Vorreiter in Sachen Digitalisierung bereits jetzt ein innovatives und kostenloses Software-Tool an, welches Heilmittelerbringer mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zeitlich spürbar entlasten wird. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit einer umfassenden Auswahl der maßgeblichen Verbände aus allen Berufsgruppen, bietet opta data somit perfekte Sicherheit für alle Therapeuten im täglichen Umgang mit den neuen Verordnungen an.
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