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08.01.2025

Scheinselbstständigkeit, Mindestlohn und mehr

Scheinselbstständigkeit, Mindestlohn und mehr

Jahresrückblick 2024 der aktivKanzlei für die Fitnessbranche

2024 war für Fitnessstudios und Personal Trainer ein Jahr der Anpassung und Optimierung. Von Scheinselbstständigkeit bis hin zu wichtigen Gerichtsurteilen – die rechtliche Landschaft hat sich gewandelt. Hier sind die persönlichen TOP 5 von Julia Ruch von der aktivKanzlei.

1 Scheinselbstständigkeit

Gefühlt haben wir das ganze Jahr zu nichts anderem beraten.

Ein großes Thema in 2024 war die Scheinselbstständigkeit von Kurstrainern und Yoga-Lehrern. Die Deutsche Rentenversicherung hatte die Praxis nochmals verschärft, sodass Honorarkräfte, die regelmäßig in Studios arbeiten, oft als abhängig beschäftigt eingestuft wurden. Dies führte zu horrenden Nachforderungen bei Sozialabgaben, die rückwirkend erhoben wurden.

Da das verrückte Treiben der DRV noch immer weitergeht, lass dich rechtlich beraten! Es gibt Möglichkeiten, eine klare Abgrenzung zwischen angestellten Trainern und Trainern auf Honorarbasis zu erreichen. Mit einer „angepassten“ Kommunikation und entsprechend gestalteten Verträgen, kann man auch weiter Honorarkräfte beschäftigen und muss nicht alle in Minijobs drängen.

2 Deutsches Urteil zu Servicepauschalen

Das OLG Bamberg hat mit Beschluss vom 13.03.2024 (Az. 3 U 4/24) entschieden, dass ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vorliegt, wenn ein Studio nur mit dem Preis pro Monat wirbt, aber zusätzlich noch eine „Verwaltungspauschale“ für das Einpflegen der Daten ins Mitgliedersystem und einer “Energie- & Hygienepauschale“ erhebt, die in der Werbung nicht aufgeführt wird.


3 Beitragserhöhung durch Durchschreiten eines Drehkreuzes unzulässig

Diesmal hat das Landgericht Bamberg im März 2024 entschieden, dass die Aufforderung an die Mitglieder mit Benutzung des Drehkreuzes am Eingang des Studios der Beitragserhöhung zuzustimmen, ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt. Damit ist auch die Preiserhöhung unzulässig und die gesamte Geschäftspraxis wurde der Fitnesskette untersagt (LG Bamberg, En⁠d­urteil v. 15.03.2024 – 13 O 730/22 UKlaG).

4 Mindestlohn und Minijob-Grenze

Der Mindestlohn wurde auf € 12,41 pro Stunde angehoben. Im Jahr 2025 wird er nochmals angehoben auf dann € 12,82 pro Stunde.

Merke: Für dich als Bertreiber/ Betreiberin bedeutet dies, dass du ggf. die Arbeitsverträge von Werkstudenten, Aushilfskräften, Reinigungspersonal & Co entsprechend anpassen musst.

Parallel ergab sich für Minijobber eine neue Verdienstgrenze in 2024 von monatlich € 538,00. Auch diese erhöht sich in 2025 auf € 556,00.


5 Neue Sammelklage stärkt Rechte von Verbrauchern

Die neue Sammelklage ermöglicht Organisationen wie den Verbraucherzentralen konkrete Leistungen für Verbraucher vor Gericht einzuklagen, z.B. Schadensersatz. Bisher wurde meist nur auf Feststellung geklagt, dass ein Verhalten, eine AGB-Klausel & Co unzulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens 50 Verbraucher betroffen sind.

Die Punkte 6 bis 10 finden Sie direkt auf der Website der aktivKanzlei.


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