Therapie
25.10.2021
FAQ: Krankengymnastik am Gerät
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Eine Einführung in das therapeutische Angebot
Die Krankengymnastik am Gerät (KGG) ist eine Leistung, deren Abgabe gemäß dem Heilmittelkatalog erfolgt. Es ist primär eine Maßnahme für gesetzlich versicherte Patienten. Damit verbunden sind bestimmte Vorgaben, auf die ich im Einzelnen eingehen will.
Die relevante Definition von KG-Gerät ist der Anlage 1a zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 1. August 2001 in der Fassung vom 1. Juni 2006 zu entnehmen.
Derzeitige GKV-Vergütung
Die KGG ist im Leistungskatalog aufgeführt unter dem Kürzel X0507 und sieht eine parallele Einzelbehandlung über 60 Minuten von bis zu drei Patienten simultan vor. Pro abgegebene Behandlungseinheit kann pro Patient ein Betrag nach der Vergütungsvereinbarung vom 1. August 2021 bis zum 30. November 2021 in Höhe von 50,43 Euro mit der Krankenkasse abgerechnet werden und erfordert eine Zuzahlung von 5,03 Euro seitens des Patienten selbst, insofern keine Befreiung vorliegt. Somit ist aktuell ein Stundenumsatz von 151,29 Euro möglich.
Verordnungsmenge im Regelfall und außerhalb des Regelfalls
Die Verordnungsmenge umfasst bei Einzelverordnungen gegebenenfalls mit kombinierten Heilmitteln pro 12 Wochen im ausgelösten Regelfall bis zu 3 x 6 Behandlungen somit bis zu 18 Terminen. Das entspricht durchschnittlich 1,5 Terminen pro Behandlungswoche
Es gibt Diagnosen mit einem langfristigen Heilmittelbedarf, damit sind auch Verordnungen außerhalb des Regelfalls möglich. Es ist zu prüfen, ob eine Spezialisierung auf eine dieser Indikationen sinnvoll ist. Dies ist der Fall, wenn Sie genügend darauf spezialisierte Zuweiser in der näheren Umgebung Ihre Praxis haben und die nötigen therapeutischen Kompetenzen in der Therapieeinrichtung vorhanden sind.
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der Verordnung als D1-Kombination mit zehn statt sechs Behandlungseinheiten pro Verordnung. Damit kann die Termindichte auf durchschnittlich 2,5 Termine pro Behandlungswoche angehoben werden.
Zielsetzung der therapeutischen Maßnahme
Nach Anlage 3 zu den Rahmenempfehlungen und Anlage 1 Leistungsbeschreibung des vdek (Verband der Ersatzkassen) wird KGG angewendet, um folgende Therapieziele zu erreichen:
- ››› Verbesserung und Normalisierung der Muskelkraft
- ››› Verbesserung der Muskelfunktion unter Einschluss des Gelenkes und Stützgewebes
- ››› Verbesserung der Muskelstruktur bei strukturellen Schädigungen
- ››› Verbesserung der Muskeldurchblutung und Sauerstoffausschöpfung
- ››› Verbesserung der Funktion des Atmungs-, Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselsystems ››› Steigerung der Kraftausdauer
- ››› Anpassung der alltagsspezifischen Belastungstoleranz
- ››› Ausübung funktioneller Bewegungsabläufe (Alltag und Sport)
- ››› Durchführung von bestimmten Tätigkeiten (Alltag und Sport)
- ››› Automatisierung funktioneller Bewegungsabläufe.
Sie sind auf der Website des Verbands nachzulesen: https://www.vdek.com/vertragspartner/heilmittel/rahmenvertrag.html
Die Ziele müssen zum professionellen Wirken mindestens nach der SMARTRegel für jeden Patienten individuell modifiziert werden.
Bewerben Sie Ihr Angebot – beim Verordner wie beim Patienten
Somit ist nahezu jedes Krankheitsbild oder Gesundheitsanliegen in irgendeiner Form in der KGG abbildbar. Sollten Sie für bestimmte Indikationen spezifische Nachbehandlungskonzepte anbieten, weil Sie sich darauf spezialisiert haben, informieren Sie unbedingt die umliegenden Zuweiser. Diese wissen ihre Patienten gerne in besonders geeigneten, bewährten, wissenschaftlich erwiesenen oder besonders fokussierten Maßnahmen.
Information, Motivation und Schulung des Patienten über gesundheitsgerechtes und auf die Störung der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten ist immer begleitend indiziert. Patientenedukation erfolgt am besten nach entsprechenden didaktischen und pädagogischen Grundregeln, die dann auch nach Abschluss der Behandlung den Patienten dazu bringen, im Selbstzahlerbereich oder als Präventionsleistung das Gerätetraining fortzuführen.
Es empfiehlt sich, vorbereitende und ergänzende Maßnahmen der physikalischen Therapie mit KGG zu kombinieren, um das Therapieziel zu erreichen. So gibt es Praxen, die erfolgreich gezielt die Elektrotherapie mit dem Gerätetraining kombinieren. Auch eine Kombination mit kryotherapeutischen Mitteln ist im Profisport bereits lange etabliert.
Sergej Borkenhagen
Die KGG umfasst:
- ››› Behandlung mit Geräten entsprechend den individuell erstellten Behandlungsplänen
- ››› Kurzes Aufwärm-/Abwärmprogramm
- ››› Auswahl und Einübung von entsprechenden Bewegungsabläufen am Trainingsgerät
- ››› Bestimmung von Belastung, Wiederholungen und Serien für die einzelnen Bewegungsabläufe
- ››› Anleitung und kontinuierliche Aufsicht zur Korrektur der Bewegungsabläufe
- ››› Kontrolle und Anpassung des individuellen Trainingsplans
- ››› Erarbeiten eines begleitenden Übungsprogramms zur Automobilisation
- ››› Autostabilisation und Förderung der Dehnfähigkeit/Geschmeidigkeit
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