Therapie

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25.06.2021

Eine saubere Sache

Eine saubere Sache

Basishygiene in der Physiotherapie: Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien zur Hygiene gilt es in einer Therapiepraxis zu beachten. Ein Überblick über die wichtigsten Standards.

In Deutschland ist das im April neu aufgesetzte Infektionsschutzgesetz (IfSG) die führende Regulariensammlung. Federführend ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Umsetzung liegt beim Land und die Gewährleistung der Achtung beim regionalen Gesundheitsamt.

Die gesetzlichen Grundlagen

Die Vorschriften zur allgemeinen Hygiene im Betrieb samt EU-Anforderungen sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArStättV) enthalten und werden von der  Biostoffverordnung (BioStoffV) ergänzt. Sie liegen im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Fremd- und Eigenschutz sind hier als gleichrangig anzusehen, da
sie in unmittelbarem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen.

Bei Nichteinhalten der Arbeitsschutzauflagen können Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen. Regress kann nach § 110 SBG VII entstehen. Auf Patientenseite können zivilrechtliche Forderungen aufkommen, beispielsweise bei einer Anzeige wegen Körperverletzung. In Aktion tretende Aufsichtsbehörden können Heimaufsicht, Gesundheitsamt (GA) oder Medizinischer Dienst (MD) sein. Regressansprüche der Krankenkassen können nach §116 SGB X aufkommen.

Die Hygienebereiche in einer Therapiepraxis

Die geforderten Vorsichtsmaßnahmen lassen sich auf die drei Bereiche unterteilen: Betriebshygiene, Produkthygiene und Personalhygiene. Die Betriebshygiene beinhaltet die Regelungen zu den Außenanlagen, Klein- und Großgeräten, Maschinen und Fahrzeugen, Praxisausstattung sowie Behandlungs-, Ruhe-, Aufenthalts- und Sanitärräumen. Die Produkthygiene befasst sich mit allen Abläufen, die zu einem angebotenen Produkt oder einer Dienstleistung dazugehören, bis hin zur Entsorgung. Im Fokus stehen Produkte der Mehrfachanwendung – zum Beispiel Öle – oder andere Verbrauchsmaterialien wie Tapes. Aber auch wiederverwendete Utensilien wie Lagerungslaken oder vom Patienten mitgebrachte Gegenstände fallen darunter.

Die Kernkompetenz und die Kür stellt vor allem die Personalhygiene dar. Dies betrifft das Tragen, Reinigen, Waschen und Desinfizieren von Bekleidung, Accessoires und Schutzausrüstung sowie von Haut, Haar und Nägeln. Dazu kommt noch der behavioristische Ansatz, der hier Erfolgsgrundlage ist und auf die Etikette beim Husten, Niesen und der Begrüßung abzielt.

Einteilung nach Zonen

Die Anwendung der Hygienemaßnahmen kann auch lokal eingeteilt werden in zwei Zonen: Patienten-, Kunden- oder Anwenderumgebung – das ist das unmittelbare Umfeld und das betrifft auch die potenziellen Kontaktflächen des Anliegers in seinem direkten Handlungsradius.

Dazu zählt auch das Equipment des Therapeuten, das im Aktionsradius platziert ist. Die Therapieumgebung beinhaltet alle Personen und Gegenstände außerhalb der unmittelbaren Umgebung des Anliegers. Dazu zählen die umliegenden Räume und Areale wie Rezeption und sanitäre Anlagen, Lieferanten, mitgeführte Therapiemittel und Arbeitsgeräte, Dienstfahrzeuge und Begleitpersonen oder Besucher.

Ziel der Maßnahmen: Prävention

Je nach Setting, Applikation oder Patientengruppe können die Anforderungen stark variieren. Jede Einrichtung muss jedoch die Basishygiene, auch Standardhygiene genannt, wahren. Dazu zählen die essenziellen Maßnahmen zur Prophylaxe einer Infektausbreitung durch Zutritt oder den Aufenthalt in den Räumlichkeiten. Das umfasst primär die allgemeinen Maßnahmen der Akteure einer Therapieeinrichtung bei ihrer täglichen Arbeit mit und am Patienten. Dies beinhaltet auch alle Tätigkeiten, die ausgeführt werden auf dem Weg zur Therapie, am oder in der Nähe des Patienten, Kunden oder Ratsuchenden.

Der Fokus der Prävention liegt dabei auf Maßnahmen, die Kontamination oder Kolonisation mit einem allgemeinen nachfolgenden Infektionsrisiko besonders begünstigen. Der Verhaltenskodex zur Wahrung der Basishygiene ist für das gesamte Personal bei Gesundheitsdienstleistungen bindend und damit einhergehende Maßnahmen sind konsequent zu beachten. Darüber hinaus gibt es für gesonderte Anwendungen einen erweiterten Hygienebedarf, wie beispielsweise bei der Hydrotherapie oder beim Auftreten bestimmter Erreger.

Bei der wissenschaftlichen Betrachtung und der internationalen Entwicklung von Leitlinien haben sich die Begriffe „Standardmaßnahmen“ und „übertragungsspezifische Maßnahmen“ durchgesetzt. Leitlinien zum Thema sind auf der Seite AWMF unter den Empfehlungen des Arbeitskreises Krankenhaushygiene zusammengefasst. Weiterführende Informationen sind zudem auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zu finden und bei der Recherche zu Veröffentlichungen der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV).
Sergej Borkenhagen


Die wichtigsten Online-Informationen

www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/4_BevSchG_BGBL.pdf

www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/arbeitsschutzgesetz.html

www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/A225-arbeitsstaettenverordnung.html

www.awmf.org/leitlinien/aktuelle-leitlinien/ll-liste/arbeitskreis-krankenhauspraxishygiene-der-awmf.html


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