Digitalisierung
02.03.2026
Die notwendige Ausstattung – Hardware, Karten und Komponenten
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So gelingt der TI-Anschluss in der Physiotherapie, Teil 3
Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist keine reine Softwarelösung. Damit eine Physio - therapiepraxis sicher und rechtskonform an die TI angebunden werden kann, sind bestimmte technische Komponenten und Ausweise erforderlich. Wer sich frühzeitig mit der Ausstattung beschäftigt, vermeidet spätere Engpässe und unnötige Zusatzkosten.
1. Konnektor – das Sicherheitstor zur TI
Der Konnektor verbindet die Praxis-IT mit der Telematikinfrastruktur. Er verschlüsselt die Datenübertragung und sorgt dafür, dass ausschließlich berechtigte Teilnehmer Zugriff erhalten.
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten:
❯ Stationärer Konnektor:
Ein physisches Gerät in der Praxis, das in das bestehende Netzwerk eingebunden wird. Es war die erste Generation der TI-Anbindung und ist weiterhin verbreitet.
❯ Cloud-Konnektor (TI-as-a-Service):
Hier befindet sich die technische Infrastruktur beim Anbieter. Die Praxis greift über eine gesicherte Verbindung darauf zu. Dieses Modell reduziert Hardware in der Praxis und soll Wartungsaufwand verringern. Für viele Praxen wird die Cloud-Variante perspektivisch attraktiver, da sie flexibler und weniger wartungsintensiv ist. Allerdings hängt die Entscheidung stark vonder vorhandenen IT-Struktur und der Internetanbindung ab.
2. eHealth-Kartenterminal
Das eHealth-Kartenterminal ist das Lesegerät für elektronische Gesundheitskarten sowie für die notwendigen Praxis- und Berufsausweise. Je nach Praxisgröße können mehrere Terminals sinnvoll sein – etwa an der Anmeldung und in Behandlungsräumen. Wichtig ist, dass die Geräte von der gematik zugelassen sind und mit dem verwendeten Praxisverwaltungssystem kompatibel sind.
3. SMC-B und HBA – die digitalen Ausweise
Ohne die passenden Karten ist keine Nutzung der TI möglich.
❯ SMC-B (Security Module Card – Betriebsstätte):
Der Praxisausweis identifiziert die Einrichtung gegenüber der TI. Er wird für die Anmeldung der Praxis benötigt und steckt in der Regel dauerhaft im Kartenterminal.
❯ HBA (Heilberufsausweis):
Der persönliche Ausweis des Praxisinhabers oder Behandlers. Mit ihm können Dokumente qualifiziert elektronisch signiert werden, etwa bei digitalen Verordnungen. Beide Karten werden über autorisierte Anbieter beantragt. Die Ausstellung kann mehrere Wochen dauern – eine frühzeitige Beantragung ist daher ratsam.
Anbieter und Vertragsmodelle
Nicht jeder Anbieter bietet identische Leistungen. Unterschiede zeigen sich vor allem bei:
- ❯ Art der Anbindung (stationär oder Cloud)
- ❯ Laufzeit der Verträge ❯ Service- und Reaktionszeiten
- ❯ Austauschregelungen bei Defekten
- ❯ Update- und Wartungskosten
- ❯ Kombinationsangeboten mit Praxissoftware
Manche Modelle arbeiten mit Kauf der Hardware, andere mit Leasingoder Mietmodellen inklusive Servicepaket. Bei Cloud-Lösungen wird häufig eine monatliche Pauschale berechnet. Ein genauer Blick in die Vertrags - details lohnt sich: Sind Updates inklusive? Wie lange läuft der Vertrag? Welche Kosten entstehen nach Ablauf von Förderpauschalen?
Kauf oder Leasing?
Bei der Entscheidung zwischen Kauf und Leasing spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- ❯ Liquidität: Ein Kauf verursacht höhere Einmalkosten, Leasing verteilt die Belastung.
- ❯ Technische Entwicklung: Die TI befindet sich im Wandel. Kürzere Vertragslaufzeiten bieten mehr Flexibilität.
- ❯ Serviceumfang: Ein günstiger Preis ist wenig wert, wenn bei Störungen kein schneller Support verfügbar ist.
- ❯ Kompatibilität: Die TI-Komponenten müssen mit der vorhandenen Praxissoftware harmonieren.
Fördermöglichkeiten für Physiotherapiepraxen
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Leistungserbringer beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur finanziell unterstützt werden. Seitdem 1. Januar 2025 beträgt z.B. die monatliche Grundpauschale pro Physiotherapie-Praxis 207,93 Euro inkl. MwSt. Mit der Pauschale sollen die Kosten für die notwendige technische Ausstattung und den Betrieb der TI-Anwendungen abgedeckt werden.
Die TI-Pauschale muss online über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes beantragt werden. Dazu sind folgende Informationen nötig:
- ❯ Telematik-ID des Praxisausweises (SMC-B) ❯ Konnektorversion
- ❯ KIM-Version
- ❯ Startdatum (Tag der Installation/ Inbetriebnahme)
- ❯ Name und Adresse der Praxis.
Nach erfolgreicher Antragstellung erfolgt die Auszahlung durch den GKV-Spitzenverband zum 15. des dritten Monats des Folgequartals. Danach wird die TI-Pauschale fort - laufend quartalsweise zum 15. ausgezahlt. Praxen müssen also erst einmal in Vorleistung treten und erhalten die Förderung dann etwas zeitversetzt.
Wartung und Sicherheitsupdates
Die TI unterliegt strengen Sicherheitsvorgaben. Regelmäßige Updates sind verpflichtend und dienen dem Schutz sensibler Patientendaten. Bei stationären Konnektoren müssen Firmware-Updates eingespielt werden. Bei Cloud-Lösungen übernimmt dies meist der Anbieter im Hintergrund. Dennoch bleibt der Praxisinhaber verantwortlich, sicherzustellen, dass:
- ❯ Sicherheitsupdates zeitnah durchgeführt werden,
- ❯ Zertifikate nicht ablaufen, ❯ die Internetverbindung stabil und ausreichend abgesichert ist,
- ❯ ein IT-Sicherheitskonzept vorliegt.
Auch Wartungsverträge sollten klar regeln, wie schnell im Störungsfall reagiert wird. Ein längerer TI-Ausfall kann den Praxisbetrieb erheblich beeinträchtigen.
Fazit
Konnektor, Kartenterminal, SMC-B und HBA bilden die Grundlage für die Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur. Entscheidend ist nicht nur die Auswahl der Komponenten, sondern auch die Wahl eines verläss - lichen Partners und eines passenden Vertragsmodells. Wer hier sorgfältig plant, schafft die Grund lage für einen stabilen und zukunftssicheren TI-Betrieb in der eigenen Praxis.
Redaktion mit KI-Unterstützung
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