Gesundheit
21.04.2020
Der Bundesfachverband Besonnung fordert klare Einordnung der Branche
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Sonnenstudios dürfen aus Sicht der Branche innerhalb der Corona-Verordnung der Bundesländer nicht in die Kategorie „Fitnessstudios, Schwimm- und Freizeitbäder, Saunabetriebe oder Massagepraxen etc.“ eingestuft werden.
Der Bundesfachverband Besonnung e. V. macht deutlich, dass eine entsprechende Einordnung im Hinblick auf das Corona-Infektionsrisiko in keiner Weise gerechtfertigt wäre. Die tatsächliche Praxis in einem Sonnenstudio stelle bereits per se sicher, dass das Infektionsrisiko praktisch gegen null tendiere.
Betont wird, dass durch zusätzliche Kontakt-Vermeidungs-Maßnahmen in Verbindung mit den bereits bestehenden hohen Hygienestandards im Sonnenstudio der Betrieb unbedenklich möglich ist.
Wissenschaftlich unbestritten wäre zudem, dass Sonnenlicht zur Stärkung des Immunsystems beitrage.
Eine fortgesetzte Schließung – so der Verband – wäre rational in keiner Weise für die Betriebe und die Verbraucher zu begründen. Weitere, unbegründete Stilllegungen gefährdeten die Existenz der Branche mit über 30.000 Beschäftigten in Deutschland.
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